Es handelt sich um Rasenflächen, die in ihrem Randbereich in einen lichten Kiefernhain übergehen. Aufgrund des Vorkommens von Frühlings-Adonisröschen kann der Rasenbestand zu den Steppen-Magerrasen gezählt werden, wobei die kräuterreiche Ausprägung auf einen bodensauren Standort hinweist. Bestätigt wird dieser Sachverhalt durch die geologische Karte, die hier Rhät-Sandstein des Oberen Keuper ausweist. Die geologische Struktur im Großen ist auf den südlich gelegenen Höhenrücken des Großen Fallsteins bezogen, dessen salzbedingte Aufstiegsbewegung auch die Keuperschichten aus der Tiefe mit nach oben befördert hat. Die Oberflächengestalt der Landschaft lässt diese Verbindung wegen der breiten Talung des Großen Bruches allerdings nicht erkennen.
Die Flächen fallen unter die strengen Bestimmungen des Naturschutzgesetzes. Dabei gilt das Wegegebot, d.h. das Verlassen der vorhandenen Wege ist nicht gestattet. 
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